Die wundersame Änderung von Texten zur FFP2-Maske in der Liste der Infektionsschutzmaßnahmen auf der RKI-Homepage vor Inkrafttreten der FFP2-Maskenpflicht in A und D

In Vorbereitung auf die Erstellung eines Blogbeitrages zum Thema der FFP2-Maskenpflicht bzw. der damit verbundenen, und seit vielen Jahren geltenden, Regelungen zur Verwendung von FFP2-Masken, recherchierte ich im Internet und gelangte dabei am 19.01.2021 auch auf die Seite des RKI und auf die dortige Liste der Infektionsschutzmaßnahmen. Interessiert arbeitete ich den Textabschnitt „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“ durch, in welchem zu diesem Zeitpunkt (und von mir via Screenshots gesichert), unter anderem, zu lesen war:

  • „Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstand entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.“
  • „Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den ‚Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19″ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2‘ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.“
  • „Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.“
  • „Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen.“

Im Zuge der Erstellung meines Blogbeitrages „FFP2-Maskenpflicht und die Frage, ob Corona eher unsere Gehirne befällt denn unsere Lungen„, den ich am 22.01.2021 online stellte, suchte ich nochmals alle von mir recherchierten Links zu diesem Thema zusammen, um diese dem Blogbeitrag hinzuzufügen. Unter anderem war da eben auch der Link zur RKI-Seite und zur Liste der Infektionsschutzmaßnahmen dabei. Wenn ich einen Blogbeitrag schreibe und auf dritte Seiten verlinke, schaue ich mir immer nochmals die jeweiligen Inhalte, auf die die Links verweisen, an, um sicherzugehen, dass ich keine falschen Inhalte oder gar etwas gänzlich Falsches verlinke.

Zu meiner Überraschung musste ich nun hinsichtlich der Verlinkung auf die RKI-Liste feststellen, dass der komplette Textabschnitt „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“, der jetzt auch nur mehr die Überschrift „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes?“ trägt, verändert wurde und zwar – laut Information in dem Abschnitt selbst – per 22.01.2021.

Zufall?

Wie kann es bloß sein, dass, trotz keinerlei wissenschaftlicher Studien und entsprechender Forschungsergebnisse, ein kompletter Textabschnitt zu einem Thema einfach so ausgetauscht wird? Noch dazu, wo der vorhergehende Text klar zum Ausdruck brachte, dass beim bestimmungsgemäßen Einsatz der FFP2-Masken eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung notwendig ist (im neuen Text steht nur mehr „sollte angeboten werden“) und FFP2-Masken zur privaten Nutzung nicht empfohlen werden (das ist im neuen Text gänzlich nicht mehr zu finden). Der neue Textabschnitt ist wesentlich länger, weist zwar grundsätzlich auch noch deutlich auf gewisse Vorkehrungen und Sicherheitmaßnahmen hin, formuliert aber die Hinweise auf das Tragen der FFP2-Maske von Privatpersonen, aus meiner Sicht, viel zu schwammig und lässt zu viele Räume offen.

Außerdem wurde im Textabschnitt vom 18.01.2021 (den ich am 19.01.2021 las und per Screenshot sicherte) auf die Empfehlungen der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Deutschland) verwiesen (damals ohne Verlinkung und leider habe ich da nicht weiter recherchiert und habe somit keine Sicherung von dem damaligen Text/Dokument), auf welche auch im neuen Textabschnitt, nun mit direkter Verlinkung, hingewiesen wird. Und siehe da! Auch dieses Dokument der BAuA wurde laut Datumshinweis (am rechten oberen Rand) am 22.01.2021 geändert und im Kleingedruckten ist zu lesen: „Gem. Corona-ArbSchVO vom 22.01.2021 ist im Zeitraum vom 27.01.-14.03.2021 die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen und FFP1-Masken nicht zulässig.

D.h., soweit meine Gehirnwindungen das nehmen können: Die BAuA legt dar, dass wenigstens in Deutschland (die BAuA ist nur für Deutschland zuständig) ab 27.01.2021 bis einschließlich 14.03.2021 nur mehr FFP2-Masken zum Einsatz kommen dürfen, die aber, vor wenigen Tagen noch, für Privatpersonen überhaupt nicht empfohlen wurden und deren bestimmungsgemäßer Einsatz auch nur nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung erlaubt wurde? Jetzt hingegen, da die FFP2-Maskenpflicht von den Regierungen in Deutschland wie in Österreich (nur bei uns in Österreich vorerst einmal nur bis 3. Februar 2021, aber wer weiß, was uns noch blüht, meist folgt ja der kleine Bruder dem großen) beschlossen wurde, werden arbeitsschutz- und arbeitsmedizinisch-rechtliche Vorgaben einfach so über den Haufen geworfen? Waren die bisherigen Schutzmaßnahmen und -vorkehrungen sohin überzogen und völlig daneben?

Und was ist nach dem 14.03.2021 in Deutschland bzw. nach dem 03.02.2021 in Österreich? Ab dann müssen dann wieder arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden, wenn man eine FFP2-Maske bestimmungsgemäß, also im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, nutzt? Und was ist mit den Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen dürfen (es wird ja im neuen Text darauf Bezug genommen, dass Menschen möglichst ärztlich begleitet werden sollen und darin verstehe ich auch, dass es möglich sein kann, dass diese voerkrankten Menschen per Arztanweisung mitunter gar keine Masken nutzen dürfen, weil es ihre Gesundheit zu sehr schaden könnte)? Dürfen diese nun die Orte, die der FFP2-Maskenpflicht unterliegen, in dem vorgeschriebenen Zeitraum überhaupt nicht mehr betreten? Wer kümmert sich dann um diese Menschen? Und was, wenn sie es doch tun? Werden Sie dann von den Moralaposteln und Regierungsgetreuen bzw. Verordnungshüter*innen niedergemacht und müssen sich in aller Öffentlichkeit als krank outen? Oder werden sie gleich von der Polizei abgeholt, weil diejenigen, die meinen, sie müssten Hüter*innen der Verordnungen sein (deren Textinhalt sie nicht einmal selbst lesen, weil sie nur die gekürzte Fassung von den Massenmedien übernehmen und meinen, sie wüssten dennoch alles), diese gleich anrufen (wie es leider schon bei der normalen MNS-Pflicht viel zu oft der Fall war)?

Oh Mann! Leute, Leute! In welchen Zeiten leben wir?

Naja, es ist, wie es ist und in Wahrheit hilft tatsächlich nur, ruhig und möglichst entspannt zu bleiben, denn alles andere macht diese Krise nur noch komplexer und schadet der eigenen Gesundheit. Und wenn ich etwas in meinem Leben gelernt habe, dann das, dass meine Gesundheit Vorrang hat, denn, wenn ich gesund bin, bin ich in der Lage, einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten und ich kann ein Vorbild für andere sein, die Gesundheit anstreben. Umgekehrt (zuerst müssen die anderen gesund werden/sein, dass ich gesund werden/sein kann) klingt es für mich nach falscher Moral, denn – um eine Natur-Metapher zu verwenden – eine Blumenzwiebel würde wahrscheinlich nie zu einer blühenden Blume werden, würde sie sich stets darum bemühen, dass die ihr nächstgelegene Blumenzwiebel erst einmal alles bekommt, damit diese blühen kann. Und wenn diese Blumenzwiebel, der die volle Aufmerksamkeit zum Wachsen und Erblühen von der einen Blumenzwiebel geschenkt wird, dem Beispiel der ersten Blumenzwiebel folgt, dann erblüht auch diese nicht, usw. Wahrt jedoch jede Blumenzwiebel den ihr notwendigen Raum, entfalten sich wahre Wunderwerke der Natur, nicht wahr? Ein buntes Blumenmeer hat sicherlich auch dein Auge schon einmal in deinem Leben erfreut. Wir Menschen sind auch, sozusagen, nur Teile der Natur, also können auch wir Wunderwerke entfalten und Wunder bewirken, wenn wir unseren Raum, unsere Körper, unsere Gesundheit, wertschätzen und auf sie achten.

Möge sich also jeder sein eigenes Bild machen. Ich möchte hierin wieder nur Informationen zur Verfügung stellen, die – so hoffe ich – dem einen oder anderen Menschen einen neuen Impuls zum Nachdenken schenken und sie zum eigeninitiativen Mitdenken und Reflektieren/Verifizieren dessen, was gerade geschieht und was das für sein eigenes Leben und seine eigene Gesundheit bedeutet, animieren.

Hier die Screenshots des Abschnitts „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“ vom 19.01.2021:

20210119_Screenshot01-RKI-FFP2-Maske

Bild 1 von 7

Nachfolgend die Screenshots des Abschnitts „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes?“ vom 22.01.2021:

20210122_Screenshot02-RKI-FFP2-Maske

Bild 2 von 9

Und hier der Ausschnitt aus einem Zeitungsartikel der Münchner „Abendzeitung“ (leider ist mir nicht bekannt, wann die Zeitung erschien, der Artikel wurde aber auch um den 19.01.2021 herum auf Facebook geteilt), der ebenfalls darauf verweist, dass die RKI vor der Nutzung der FFP2-Masken durch Privatpersonen warnt:

Ausschnitt Münchner „Abendzeitung“

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Ute

    Vielen Dank für den umfangreichen Artikel und die damit verbundene Arbeit. Mir, als chronisch Erkrankte, hat auch sehr gut gefallen, das Sie auch die Kranken und die damit verbundenen Missstände hingewiesen habe.

    1. Alexandra Glander

      Liebe Ute,
      ich bedanke mich für Ihren Kommentar und Ihren Zuspruch. Leider beobachte ich zunehmend, dass chronisch Erkrankte zu den Buhmännern und -frauen gemacht werden und die selbst ernannten Maßnahmenverteidiger*innen und „Mit-dem-Finger-auf-andere-Leute-Zeiger“ immer mehr werden, was mich zutiefst erschreckt und auch verletzt. Ich habe selbst Freunde, die Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen und die meisten von ihnen sperren sich mittlerweile nur mehr zu Hause ein. Das ist sehr traurig und wirklich zutiefst verstörend. Doch wir bleiben positiv, bitte. Gedanken sind Macht und wir alle dürfen Gedankenhygiene betreiben und uns gegenseitig aufrichten und unterstützen. Wir werden gewachsen und gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und ich bin überzeugt davon, dass eine Art neues Menschsein damit geboren wird. Noch können wir es nicht sehen oder wahrhaben, doch ich fühle, dass es so sein wird. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute!
      Liebe Grüße, Alexandra

  2. Dieter Scharf

    Bei den Berufsgenossenschaften könnten noch die richtigen Texte vorhanden sein, da ist die FFP2 als Atemschutz eingestuft, den man ohne Medizincheck und Schulung gar nicht verwenden darf!!!

    1. Alexandra Glander

      Lieber Herr Scharf,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe im Artikel einige Links angeführt, die auch auf ÖNORMEN und DIN-Normen verweisen, wodurch ersichtlich ist, dass nach wie vor entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind im Zusammenhang mit der Nutzung der FFP2-Masken.
      Freundliche Grüße, Ing. Alexandra Glander

  3. Sonja Franz-Boldt

    Liebe Alexandra, vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag! Er ist für viele Menschen sehr hilfreich, um sich mit objektiven Tatsachen gegen die auferlegten gesundheitsschädlichen Massnahmen diplomatisch zur Wehr zu setzen! Es wird meinem Sohn sehr hilfreich sei, der in Kürze, mit einem flauen Gefühl in der Magengegend, wegen der Maskenpflicht, seine Kur antreten wird!
    Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Gesundheit! 🙏😊

    1. Alexandra Glander

      Liebe Sonja,
      herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach meinem Empfinden ist es wichtig, sachlich und diplomatisch zu bleiben, das Emotionale und Aufbegehrende hat in dieser Krise, nach meinem Gefühl, nichts verloren, denn das könnte zu weiteren Zuständen führen, die wir uns nicht wünschen.
      Was Ihren Sohn betrifft, möchte ich gerne insofern einen Beitrag leisten, als dass es für ihn sinnvoll wäre, sich mit seinen Ängsten und den negativen Gefühlen hinsichtlich der Maskenpflicht auseinanderzusetzen. Je negativer man der Maske gegenüber eingestellt ist, desto eher entfalten sich auch negative Begleiterscheinungen. Je positiver – oder wenigstens neutral – man sich einstellt, desto besser für den Gesamtzustand. Ich hatte im ersten Moment, als ich von der FFP2-Maskenpflicht hörte, sofort die volle Gegenwehr in mir und wollte keinesfalls die Maske aufsetzen. Ich habe mich dann mit den dahinterliegenden Themen beschäftigt und ja, ich bin noch immer der Meinung, dass uns übel mitgespielt wird und das alles nicht korrekt abläuft (darum auch immer wieder die Blogbeiträge von mir, um zu informieren und hinzuweisen), aber nein, ich werde mir mein Leben und meine Gesundheit durch die Maske nicht ruinieren lassen. Dort, wo ich sie verwenden muss, werde ich sie nmit dem besten Gefühl, das mir möglich ist, und der besten Einstellung, die ich aufbringen kann, verwenden und ich werde weiterhin viel und oft die Möglichkeit des Sauerstoffausgleichs in der Natur nutzen. Sollte Ihr Sohn Unterstützung bei der Aufarbeitung benötigen, kann er sich gerne bei mir melden. Meine Unterstützungsleistung gebe ich derzeit gegen freie Spende weiter und die Soultalks können alle auch online abgehalten werden.
      Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn nur das Beste und schicke Ihrem Sohn Zuversicht und positive Schwingungen, damit seine Kur der Megahit wird. 🙂
      Liebe Grüße, Alexandra

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