Serverzusammenbruch auf Parlamentsseite – Stellungnahme zu 88/ME per Mail schicken, Frist bis 03.01.2021, 12:00 beachten!

So wie es aussieht, haben die vielen Zugriffe des heutigen Tages den Parlamentsserver zum (Teil-)Absturz gebracht. Natürlich kann man dranbleiben und es noch die ganze heutige Nacht (es ist 20:43, da ich das hier schreiben) bis morgen um 12:00 versuchen, doch man kann auch eine Mail an das Parlament mit der Stellungnahme schicken. Hier stelle ich dir entsprechend die Information sowie wieder die Texte als Impuls und/oder zum Kopieren zur Verfügung. Ganz wichtig ist, dass du am Ende der Mail deinen vollständigen Namen und deine Adresse anführst, sonst könnte es passieren, dass die Stellungnahme nicht gezählt wird.

Nachträglicher Hinweis (02.01.2021, 21:38): Eine Facebook-Nutzerin schrieb mir kurz nach dem Freischalten dieses Blogbeitrages, dass, laut Antwort vom Parlamentsmailserver, eine Stellungnahme ausschließlich per Texteingabe über die Parlamentshomepage möglich ist (siehe dazu den Screenshot hierin am Ende). Entscheide bitte selbst, ob du dennoch die Mail schickst und zusätzlich weiterhin versuchst, die Stellungnahme über die Parlamentshomepage abzugeben.

Noch ein weiterer nachträglicher Hinweis (02.01.2021, 21:58): Wie mir gerade ein weiterer Facebook-Nutzer mitteilte, gibt es auf der Facebookseite „Österreichisches Parlament“ eine gesonderte Stellungnahme, welche besagt, dass unabhängig des Einlangens der Stellungnahmen via Parlamentshomepage auch alle anderen Stellungnahmen weitergeleitet werden (siehe dazu einen weiteren Screenshot hierin am Ende). Also weiter Mails schicken, hätte ich gesagt. Zudem wurden mir zwei weitere Mail-Adressen mitgeteilt, an die man auch schreiben kann. Diese habe ich unten jetzt auch noch als „Mailadresse (CC)“ hinzugefügt.

Mailadresse: begutachtung@parlament.gv.at

Mailadresse (CC): post@sozialministerium.at; sylvia.fueszl@sozialministerium.at

Betreff: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf 88/ME zum Epidemiegesetz 1950 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz

Mailinhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund dessen, dass es mir aufgrund von technischen Problemen nicht möglich ist, direkt auf der Seite des österreichischen Parlaments meine Stellungnahme abzugeben, wähle ich diesen Weg, um Ihnen meine Stellungnahme betreffend des Gesetzesentwurfes 88/ME zum Epidemiegesetz 1950 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz zu übermitteln.
Ich erhebe somit auf diesem Weg fristgerecht Einspruch gegen diese Novelle, welche bis 03.01.2021, 12:00, zur Begutachtung aufliegt.
<< Hier kann jetzt noch weiterer Text folgen, Textvorschläge als Impuls oder zum Kopieren findest du hier. >>
Mit der Bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Mail und der entsprechenden Zählung meiner Stellungnahme verbleibe ich
mit freundliche Grüßen
<< dein vollständiger Name >>
<< deine vollständige Adresse >>

Hier nun Textvorschläge als Impuls für deinen eigenen Text oder zum Übernehmen/Kopieren:

Textvariante 1:

Sämtliche freiheitseinschränkende Maßnahmen, wie das “freiwillige” Testen, um sich “frei” bewegen zu können, sind verfassungswidrig und verstoßen gegen die Grundrechtscharta, schränken die Menschen- und Freiheitsrechte massiv ein, was nicht nur wider unserem Grundgesetz sondern auch wider unserem demokratischen Grundgedanken ist. Ich erhebe daher vehement Einspruch gegen diese Gesetzesänderung!

Textvariante 2:

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 3 Abs 1 GRC). Eine Diagnoseerstellung, also auch eine Testung, stellt eine ärztliche Heilbehandlung dar (§ 110 StGB). – Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat-und Familienlebens (Art. 8 E-MRK). Eine verordnete (Zwangs-)Testung greift in das Recht auf Selbstbestimmung der Person ein. – Die Tests sind nicht für diagnostische Zwecke geeignet, sondern dürfen nur im Rahmen einer klinischen Abklärung durch einen Arzt Verwendung (zusätzlich) finden. Eine Verpflichtung für Gesunde oder nicht verdächtige Personen besteht nicht.
Ich widerspreche daher den geforderten Gesetzesänderungen, da die Änderung verfassungswidrig ist!

Textvariante 3:

Alle Maßnahmen und dazugehörigen Gesetzesentwürfe sowie Verordnungen sind nicht verhältnismäßig und verstoßen gegen das im Verfassungsrecht verankerte Grundgesetz der Menschen- und der Freiheitsrechte. Die geplante Gesetzesänderung stellt einen Angriff auf unsere Demokratie dar, daher mein Einspruch!

Hier der Screenshot zur Mailnachricht nach dem Absenden der Stellungnahme via Mail:

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Hier der Screenshot zur Stellungnahme auf der Facebookseite „Österreichisches Parlament“:

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Michael

    Also ich sage auch, besser eine e-Mail, als gar nicht hinzuschreiben. In der e-Mail würde ich Bezug darauf nehmen, dass der vorgesehene Weg aus Verschulden des Ministeriums nicht möglich war, und vielleicht gleich Kopien an andere Vertreter unserer Seite schicken, zB Rechtsanwälte, FPÖ-Abgeordnete etc.

    Liebe Grüsse

    1. Alexandra Glander

      Lieber Michael,
      herzlichen Dank für deinen Kommentar. Ich sehe das auch so und ich habe ja auch im Blogbeitrag als Textvorschlag eingangs eben genau deswegen diese Textpassage ausformuliert. Diese sollte jeder/jede, der eine Mail schicken muss, weil er/sie nicht mehr über den Server die Stellungnahme abgeben kann, eingangs in der Mail verwenden.
      Ich bin ja mal gespannt, ob wir in den öffentlich-rechtlichen Medien eine Information über diesen Zusammenbruch hören/lesen/sehen. 😉

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